Betriebliches Eingliederungsmangement

Krankheit und dann?

Ist ein Arbeitnehmer länger als 6 Wochen arbeitsunfähig und kann aus gesundheitlichen Gründen wiederholt nicht zur Arbeit erscheinen, ist der Arbeitgeber gesetzlich zum betrieblichen Eingliederungsmanagement verpflichtet. Die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitsnehmers soll durch Unterstützung überwunden und einer weiteren Erkrankung vorgebeugt werden. Eingliederungsmanagement bezieht sich auch auf das Suchen von Lösungen, um individuell auf die Bedürfnisse des Arbeitnehmers eingehen zu können. Gesundheit, Leistungsfähigkeit, Zufriedenheit und Motivation: Der Arbeitnehmer soll erhalten und gefördert werden. 


 Warum es sich lohnt!

  • Vermeidung von Langzeit-AU-Fällen und Krankheitskosten
  • gesunde Mitarbeiter
  • Leistungsfähigkeit steigern
  • fördert die Motivation und Zufriedenheit
  • gesteigerte Wertschätzung

Was GESAA für Sie leisten kann!

  • systematische Unterstützung beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement
  • Ihr individueller Weg zurück in einen leistungsfähigen Arbeitsalltag
  • Arbeitsplätze erhalten und neu gestalten



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