Krankheit und dann?
Ist ein Arbeitnehmer länger als 6 Wochen arbeitsunfähig und kann aus gesundheitlichen Gründen wiederholt nicht zur Arbeit erscheinen, ist der Arbeitgeber gesetzlich zum betrieblichen Eingliederungsmanagement verpflichtet. Die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitsnehmers soll durch Unterstützung überwunden und einer weiteren Erkrankung vorgebeugt werden. Eingliederungsmanagement bezieht sich auch auf das Suchen von Lösungen, um individuell auf die Bedürfnisse des Arbeitnehmers eingehen zu können. Gesundheit, Leistungsfähigkeit, Zufriedenheit und Motivation: Der Arbeitnehmer soll erhalten und gefördert werden.
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